Grundstück / Hausfassade als werbefläche vermieten
FAQ
1. Wie hoch sind Einnahmen aus Vermietung von Werbeflächen?
2. Welche Kosten trage ich als Werbeflächen Vermieter?
3. Wer beantragt die Baugenehmigung?
4. Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?
5. Sind die Mieteinnahmen zu versteuern?
6. Wie schätzt man die Frequenz eines Standorts ein?
8. Wem kann ich meine Werbefläche anbieten?
9. Wie mache ich richtig Bilder vom Werbestandort?
10. Wie kann ich den Vertragspartner wechseln?
11. Wie groß sind die Werbetafeln?
12. Welche Werbung kommt dran?
13. Kann bestimmte Werbung ausgeschlossen werden?
14. Muss ich für die Reparaturkosten aufkommen, wenn der Werbeträger durch Dritte beschädigt wird?
15. Wer repariert die Hausfassade nach der Demontage der Werbetafel?
16. Lohnt es sich, eine Hausfassade oder das Grundstück als Werbefläche zu vermieten?
17. Wie groß ist eine 18/1 Großfläche?
18. Ist Außenwerbung im reinen Wohngebiet zulässig?
19.Welche Risiken gibt es für mich als Vermieter und wie kann ich diese minimieren?
20. Pacht- /Mietvertrag /Mietvereinbarung / Werbenutzungsvertrag (Muster)
1. WIE HOCH SIND EINNAHMEN AUS VERMIETUNG VON WERBEFLÄCHEN?
Was man für Werbung auf dem Grundstück oder Hauswand bekommt, hängt in der ersten Linie sehr stark von folgenden Umständen ab.
- Lage. Je höher ein Standort frequentiert ist, umso mehr Miete kann man erwarten. Auch die Einwohnerzahl der Gemeinde beeinflusst die Miethöhe dabei.
- Art der Werbeanlage. Hier werden zwischen beleuchteten, die mehr Miete bringen, und unbeleuchteten Werbetafeln unterschieden. Eine ganz andere Nummer sind die sog. City-Star-Boards. Die werden idR an sehr frequentierten Orten und immer beleuchtet auf einem Monofuß aufgebaut. Solche Werbeanlagen bringen am meisten Geld.
- Ausrichtung. Eine ganz große Rolle spielt die Ausrichtung der Tafel. Während die quer zur Straße errichteten Großflächen für einen guten Blickkontakt sorgen und daher von den Mietern bevorzugt werden, mietet man heutzutage Parallelflächen wohl kaum mehr an.
- Mieter. Es gibt ein paar Dutzend Firmen, die in der Bundesrepublik Werbeflächen suchen. Natürlich unterscheidet sich die Miete von Unternehmen zu Unternehmen. Manche Firmen haben z.B. schon genug Flächen in einer bestimmten Gemeinde und wollen keine weiteren Werbeflächen mieten. Die Anderen wären dagegen bereit, mehr Geld für Ihren Werbestandort auszugeben.
Einen groben Überblick über die Mieteinnahmen können Sie sich folgendermaßen verschaffen. Auf www.crossvertise.com finden Sie fast alle Werbeflächen in Deutschland mit Preisangaben für die Werbetreibenden. Nach unserer subjektiven und sehr groben Einschätzung bekommen die Vermieter im Durchschnitt pro Jahr einen x26 – Betrag (+/- 150€) davon (vgl. ein Rechenbeispiel).
Alternativ können Sie bei uns kostenlos Ihre Werbefläche bewerten lassen. Wir arbeiten mit den größten Werbeagenturen Deutschlands zusammen und vermitteln für Sie das beste Angebot.
2. WELCHE KOSTEN TRAGE ICH ALS WERBEFLÄCHEN VERMIETER?
Als Vermieter tragen Sie keine Kosten, alles übernimmt Ihr Vertragspartner.
3. WER BEANTRAGT DIE BAUGENEHMIGUNG?
Ihr Vertragspartner beantragt die Baugenehmigung und trägt alle damit verbundenen Kosten. Dafür erteilen Sie ihm eine Einverständniserklärung.
4. WIE LANGE IST DIE MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT?
Die Mindestvertragslaufzeit für die konventionellen Werbeträger beträgt idR 5 Jahre und wird automatisch verlängert, sobald keiner aus den Vertragspartner den Vertrag gekündigt hat.
Bei einem City-Star-Board soll man mit 10 Jahren rechnen.
5. SIND DIE MIETEINNAHMEN ZU VERSTEUERN?
Die Vermietung von Werbeflächen an Häusern wurde vom Bundesfinanzhof bereits im Jahre 1957 geregelt. (Urteil vom 23. Oktober 1957, V 153/55 U, BStBI III 1957, 457). Demnach wird die Überlassung einer Werbefläche als sonstige steuerpflichtige Leistung angesehen, wenn das Haus ansonsten nicht gewerblich genutzt wird und das bebaute Gebäude nicht dem Unternehmen des Hauseigentümers zugeordnet werden kann. Im Übrigen ist zu prüfen, welche Versicherungen notwendig sind und demnach, welche Zusatzkosten dem werbenden Unternehmen aufgeschlagen werden können. Als Eigentümer haften Sie nämlich grundsätzlich für alle Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen.
6. WIE SCHÄTZT MAN DIE FREQUENZ EINES STANDORTS EIN?
Seit 2013 nutzt man bundesweit für die Beurteilung von Werbeflächen einen Frequenzatlas.
7. WIE OFT WIRD PLAKATIERT?
Der Plakatanschlag erfolgt dekadenweise, es sei denn die Werbefläche wurde für mehr als eine Dekade gebucht, wobei das Plakat noch in Ordnung ist. Jedenfalls kommt der Plakatierer nicht öfters, als 1 mal in 10 Tagen bei Ihnen vorbei.
8. WEM KANN ICH MEINE WERBEFLÄCHE ANBIETEN?
Mittlerweile gibt es in Deutschland ein paar Dutzend Unternehmen, die permanent nach neuen Werbeflächen suchen. Manche akquirieren die Flächen regional, die anderen bundesweit. Sie können diese Firmen im Internet finden und sich Angebote einholen.
Alternativ können Sie uns diese Aufgabe überlassen und sich die ganze Arbeit (Recherche, Kommunikation) ersparen. Wir arbeiten mit den besten Werbeagenturen und lassen unsere Kunden von besten Mieten und Verträgen profitieren.
9. WIE MACHE ICH RICHTIG BILDER VOM WERBESTANDORT?
Die Bilder sind wichtig bei der Vermietung von Werbeflächen. Anhand von aktuellen Bildern wird Ihr Standort bewertet. Die Bilder sollen daher eine eindeutige Feststellung erlauben, dass für den Plakatträger keine Sichtbehinderung besteht sowie der Aufbau und die regelmäßige Bewirtschaftung gesichert sind. Ideelle Fotos bekommen Sie, wenn Sie den Standort aus beiden Fahrtrichtungen aus Fahrerperspektive und aus einer Entfernung von ca. 30m schießen. Für die Hausfassaden reichen die Bilder nur aus einer Fahrtrichtung. Zusätzlich machen Sie ein Nahbild (ca. 5m Entfernung) unmittelbar von dem Ort, an dem die Anlage aufgebaut werden soll. Hier sind einige Beispielbilder
10. WIE KANN ICH DEN VERTRAGSPARTNER WECHSELN?
Sie haben eine Immobilie gekauft, die als Werbefläche für Plakatwerbung dient, oder Sie vermieten bereits Ihre Immobilie als Werbefläche, finden aber die Einnahmen zu klein und möchten herausfinden, welche Miete Sie verlangen können.
Der einfachste Weg wäre es, den Mieter danach zu fragen. Da Sie aber bereits diesen Artikel lesen, sind Sie entweder skeptisch über diese Idee, oder haben bereits eine negative Erfahrung damit gemacht.
Klar, Ihr Vertragspartner will die Miete solange wie möglich niedrig halten. Sie sollten sich daher keine großen Hoffnungen machen.
Alternativ können Sie sich Angebote von Mitbewerbern einholen.
Was auf den ersten Blick relativ simple erscheint, kann aber in der Tat problematisch sein.
Die meisten Mitbewerber geben ungern Konkurrenzangebote ab. Dies ist nicht nur dadurch bedingt, dass die Firmen bei bereits bestehenden Verträgen nicht konkurrieren wollen.
Fast alle Werbenutzungsverträge räumen dem Mieter ein sog. Vormiet- /Vorpachtrecht ein. Das ist das Recht, im Fall der Neuvermietung in einen von dem Vermieter mit einer dritten Person abgeschlossenen Mietvertrag einzutreten.
Wenn man dazu noch die Vertragslaufzeit zählt, die in den meisten Fällen nicht weniger als fünf Jahre beträgt, versteht man, warum die Werbehäuser nur wenig Interesse an solchen Standorten haben.
Es gibt aber doch eine Möglichkeit Ihr Mietverhältnis zu verbessern und wir können Ihnen dabei helfen.
a) Zunächst sollten Sie Ihren aktuellen Vertrag ordentlich kündigen und sich eine Kündigungsbestätigung erstellen lassen. Das einzige, was Sie dabei riskieren, dass der aktuelle Mieter selbst den Vertrag wegen einer Unrentabilität der Fläche kündigen will. In diesem Fall lässt er Ihre Kündigung nicht zurückziehen. Aber dann brauchen Sie einen solchen Vertrag ja sowieso nicht, da Sie bereits mit der aktuellen Miete unzufrieden sind.
b) Nachdem Sie uns die Kündigungsbestätigung vorgelegt haben, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
c) Sollten Sie sich für unser Angebot entscheiden, schließen wir einen Werbenutzungsvertrag ab, der an die Stelle des gekündigten Vertrags treten soll.
d) Wenn Ihr aktueller Vertrag dem Mieter ein Vormietrecht einräumt, legen Sie dem jetzigen Mieter als Nächstes den neuen Mietvertrag vor, damit er von seinem Vormietrecht Gebrauch machen kann. Dies soll er innerhalb von 10 Tagen tun.
Will er unter den im neuen Vertrag vereinbarten Bedingungen ein Mietverhältnis fortsetzen, wird Ihr neuer Vertrag aufgrund einer entsprechenden Klausel dadurch automatisch unwirksam. So vermeiden Sie die Situation, in der Sie sich aus zwei ähnlichen Verträgen verpflichten, aber nur einen erfüllen können.
Will der aktuelle Mieter von seinem Vormietrecht keinen Gebrauch machen, wird der neue Vertrag wirksam und tritt an die Stelle des gekündigten Verhältnisses.
Zugunsten der Vermieter / Verpächter gibt es seit 2017 eine Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof zum Vormietrecht, die mehrere Klauseln über das Vormietrecht in Frage stellt.
Der Bundesgerichtshof hat am 24.11.2017 entschieden, dass die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm "ein Vorpachtrecht" eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Az.: LwZR 5/16).
11. WIE GROß SIND DIE WERBEFLÄCHEN?
Alle Werbetafeln sind ca. 3,90 m hoch x 2,90 m breit. Bei einem City-Star-Board befindet sich die Unterkante der Plakattafel auf der 2,5m Höhe. Die Höhe der konventionellen Werbeträger sowie die der Wandflächen kann unterschiedlich sein.
12. WELCHE WERBUNG KOMMT DRAN?
Lebensmittel, Getränke, Kleidung, Tabakwaren, Versicherungen, Finanzinstitute, Dienstleistungen, Energieversorger, Baumärkte, Lebensmitteleinzelhandel, Automobil, Kunst- und Kultur, Eigenwerbung des Mieters, etc. Im Übrigen gibt es im öffentlichen Raum einen klaren gesetzlichen Rahmen, der Werbung einhalten muss. Bestimmungen über die Zulässigkeit von Werbung finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, genau gesagt § 7 UWG. Das Gesetz bezweckt vor allem den Schutz der Verbraucher und einen fairen Wettbewerb der Marktteilnehmer. Die Motive dürfen gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder vom Deutschen Werberat gerügt worden sein (www.werberat.de)
13. KANN ICH BESTIMMTE WERBUNG AUSSCHLIEßEN?
Ja, Sie können im Vertrag eine Produktsperre vereinbaren und somit z.B. Konkurrenzwerbung ausschließen.
14. SOLL ICH FÜR DIE REPARATURKOSTEN AUFKOMMEN, WENN DER WERBETRÄGER DURCH DRITTE BESCHÄDIGT WIRD?
Nein. Darum kümmert sich der Mieter. Alle Werbeanlagen sind übrigens versichert.
15. WER REPARIERT DIE HAUSFASSADE NACH DEMONTAGE DER WANDTAFEL?
Nach Demontage einer Werbetafel haben die Mieter die Mietsache in den ursprünglichen Zustand zu setzen.
16. LOHNT ES SICH, EINE HAUSFASSADE ODER DAS GRUNDSTÜCK ALS WERBEFLÄCHE ZU VERMIETEN?
Immer mehr Immobilien in Deutschland vermietet man zu Werbezwecken. Wir nennen einige Gründe, warum die Vermietung von Werbeflächen auch für Sie ein lukratives Geschäft sein könnte.
1. Sie erwartet eine relativ hohe Miete, die meist genauso hoch ist wie bei der Vermietung von Wohnflächen.
Nehmen wir an, Sie möchte Ihre Wandfläche für eine Plakatwand (ca. 2,9 m x 3,9 m) vermieten. Je nach der Attraktivität des Standorts können Sie bis zu 1.500€ /Jahr netto Miete bekommen. Ein vermieteter Quadratmeter Werbefläche kann Ihnen also ca. 11,4 €/Monat netto bringen.
Die Bruttokaltmiete der bewohnten Wohnungen in Deutschland lag laut Statista im Jahr 2018 je nach Bundesland zwischen 6,2 bis 10,4€/m²
Bei einem doppelseitigen City-Star-Board liegt eine Miete nicht selten bei 3.500€/Jahr netto. Da die Anlage nur auf einem Monofuß aufgebaut wird, der ca. 0,4m² Grundfläche in Anspruch nimmt, ergibt sich eine Miete von ca. 729€/m²/Monat netto (!)
2. Um solche zusätzlichen Einnahmequellen für sich zu schaffen, brauchen Sie nichts zusätzlich zu investieren. Alle Kosten von Anfang an, sei es Kosten des Baugenehmigungsverfahrens, Strom, Auf- /Abbau, Versicherung sowie Unterhaltung und Reparatur der Werbeanlage übernimmt Ihre Mieterin.
3. Eine Werbeanlage steigert genauso wie eine Photovoltaikanlage den Wert Ihrer Immobilie, da Sie für einen garantierten und langfristigen Ertrag sorgt. Verkaufen Sie Ihr Haus oder Grundstück, bleibt das Mietverhältnis bis auf den Wechsel des Vertragspartners bestehen. Somit kommt auch der neue Eigentümer in Genuss von dieser lukrativen Einnahmequelle.
4. Betreiben Sie ein Gewerbe, können Sie unter Umständen die Werbeanlage auch für Eigenwerbung nutzen. Dies kann z.B. in Form eines kostenlosen Toppers mit Ihrer Dauerwerbung oder durch Plakatanschlag in den Freidekaden erfolgen.
5. Eigene Immobilie als Werbefläche vermieten ist einfacher als gedacht.
Schicken Sie uns die Adresse und ein paar aussagekräftiger Bilder Ihrer Immobilie, die Sie als Werbefläche vermieten wollen. Den Rest übernehmen wir für Sie.
17. WIE GROSS IST EINE 18/1 GROSSFLÄCHE?
Das eigentliche Plakatformat (sog. Großfläche) ist 3,56 x 2,52 m (B x H). Als Großfläche (GF) bezeichnet man daher auch einen Plakaträger, der für die Großflächen-Plakatwerbung dient. Je nach Anbieter der Werbeanlage unterscheiden sich die Außenmaße der Plakatwand. Diese liegen bei 3,7 (3,8) x 270 (2,8) m.
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18. IST AUßENWERBUNG IM REINEN WOHNGEBIET ZULÄSSIG?
Ob eine Werbeanlage geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen, ist auf der Grundlage einer das einzelne Objekt verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beantworten. Eine Werbeanlage der Außenwerbung, welche bauliche Anlage i. S. des § 29 Satz 1 BauGB ist, und Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt bauplanerisch eine eigenständige Hauptnutzung gem. §§ 2 ff. BauNVO dar. Das schließt ihre Zulässigkeit im reinen Wohngebiet ausnahmslos und im allgemeinen Wohngebiet regelmäßig aus (BVerwG, Urt. v. 3. 12. 1992 - 4 C 27/91). Eine derartige Anlage ist auch gem. § 34 Abs. 1 BauGB unzulässig, wenn sie sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urt. v. 3. 12. 1992 - 4 C 26/91).
19. WELCHE RISIKEN GIBT ES FÜR MICH ALS VERMIETER UND WIE KANN ICH DIESE MINIMIEREN?
20. PACHT-/ MIETVERTRAG / MIETVEREINBARUNG / WERBENUTZUNGSVERTRAG (MUSTER)
21.WAS BEDEUTET PLAKATSEHER PRO STELLE (PpS)
"Plakatseher pro Stelle" (PpS) ist eine Kennzahl, die in der Werbebranche verwendet wird, um die Wirksamkeit von Plakatwerbung zu messen. Diese Kennzahl gibt an, wie viele Menschen im Durchschnitt ein bestimmtes Plakat an einem bestimmten Standort sehen. PpS ist also eine Maßnahme für die Sichtbarkeit und Reichweite von Plakatwerbung an einem bestimmten Ort.
Die Berechnung von PpS erfolgt in der Regel durch das Sammeln von Daten zur Anzahl der Personen, die an einem bestimmten Standort vorbeigehen oder sich in der Nähe des Plakats aufhalten, und durch die Messung der Anzahl der Personen, die das Plakat tatsächlich sehen. Diese Daten werden dann verwendet, um den Durchschnittswert für die Anzahl der Plakatseher pro Stelle zu ermitteln.
PpS kann eine wichtige Metrik sein, um den Erfolg einer Plakatkampagne zu bewerten und um festzustellen, ob ein bestimmter Standort für die Platzierung von Plakaten effektiv ist. Je höher die PpS-Zahl, desto mehr Menschen sehen das Plakat, und desto größer ist die potenzielle Reichweite der Botschaft oder Werbung, die auf dem Plakat dargestellt wird.