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Was suchen wir?

Für unsere Werbeanlagen brauchen wir 3m hohe und 4m breite Werbeflächen an privaten Hauswänden und Grundstücken, die sich in gut frequentierten Straßen befinden. Hier können Sie sich 

An diesen Standorten haben wir kein Interesse

Nicht überall dürfen unsere Werbeanlagen aufgestellt werden. Daher dürfen wir folgende Werbeflächen für unsere Zwecke nicht benutzen: 

Welche Bilder brauchen wir?

Die Fotos schießen Sie bitte aus der Autofahrer - Perspektive (gleiche Straßenseite) aus beiden Fahrtrichtungen, es sei denn es handelt sich um eine quer zur Straße stehende Hauswand. In diesem Fall genügen uns Fotos aus einer Richtung.

Wie erfolgt die Auszahlung der Vermittlungsprovision?

Nachdem wir mit dem Eigentümer einen Werbenutzungsvertrag abgeschlossen haben, überweisen wir an Sie 200€. Die restlichen 500€ 


unsere mission

WAS brauchen  WIR?

Für unsere Werbeanlagen suchen wir 3m hohe und 4m breite Werbeflächen an privaten Hauswänden und Grundstücken, die sich in gut frequentierten Straßen befinden.  

Sie kennen solche Immobilienbesitzer, die Werbeflächen vermieten wollen und können uns Ihre Kontaktdaten, Adresse sowie die Bilder des Standorts übermitteln.


wichtig

IDEELLER STANDORT

Je besser ist ein Standort, um so höhere Miete können wir anbieten und um so mehr Chancen für den Vertragsabschluß

frequenz
Je besser ein Standort ist, umso höher wird die Miete und somit die Chance auf einen Vertragsschluss ausfallen. Die Frequenz der Straßen wird nach dem Frequenzatlas ermittelt. Jedoch sind die bestfrequentierten Straßen - Autobahnen und Bundesstraßen idR leider für die Werbung unzugänglich
ausrichtung

Die Werbeanlagen, die quer zur Straße stehen, bieten einen besseren Blickkontakt und bringen daher mehr Geld. Falls die Umstände es erlauben, werden die Querflächen stets bevorzugt. Die Parallelflächen sind dagegen nur außnahmsweise interessant.

sichtbarkeit

Jede Werbefläche ist nur von Interesse, wenn sie von der Straße gut erkennbar ist. Sollte der Blickkontakt durch Bäume, Gebäude eingeschränkt sein, verliert die Werbefläche entsprechend an Attraktivität selbst dann, wenn sie sich in einer hoch frequentierten Straße befindet.

05. lieber nicht

AN DIESEN STANDORTEN HABEN WIR KEIN INTERESSE

Alles, was sich zu lange hinschleppt, ehe es zu etwas nur irgend Sichtbarem wird, verliert an Interesse
(Wilhelm von Humbodlt) 

AUTOBAHNEN, BUNDESSTRASSEN

Nicht überall dürfen unsere Werbeanlagen aufgestellt werden. Daher dürfen wir folgende Standorte für unsere Zwecke nicht benutzen: Standorte, die sich an Autobahnen und Bundesstraßen (Außerorts) befinden.

wohngebiete

Die Werbeanlagen in reinen Wohngebieten sind nicht genehmigungsfähig. Etwas lockerer, jedoch auch schwierig, wird es, eine Baugenehmigung für eine Werbetafel in einem allgemeinen Wohngebiet zu bekommen.  

außerorts, landwirtschaftliche flächen

Ebenso wenig sind Flächen außerorts sowie für die landwirtschaftlichen Zwecke ausgewiesene Flächen interessant. 

sei ein profi

wir brauchen aussagekräftige bilder

Anhand Ihrer Bilder sollte die eindeutige Feststellung möglich sein, dass für den Plakatträger keine Sichtbehinderung besteht und dass der Aufbau und regelmäßige Bewirtschaftung gesichert sind.

BILDER, BILDER, BILDER....

Die Fotos schießen Sie bitte aus der Autofahrer - Perspektive (gleiche Straßenseite) aus beiden Fahrtrichtungen, es sei denn es handelt sich um eine quer zur Straße stehende Hauswand. In diesem Fall genügen uns Fotos aus einer Richtung.
Machen Sie ein Bild aus einer Entfernung von ca. 25-30 m und ein Bild des Platzes, an dem der Werbeträger aufgebaut werden soll (ca. 2-4 m).

Achtung! Beim Fotografieren bitte gut auf die vorbeifahrenden Autos aufpassen.

Die Bilder können Sie uns per Email, Whatsapp, Telegram, etc. zusenden. 

your money

PROVISION

Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt. (Oscar Wilde)

Wie erfolgt die Auszahlung der Vermittlungsprovision?

* Nachdem wir mit dem Eigentümer einen Werbenutzungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie mit 200 € verprovisioniert. Nach Erhalt der Baugenehmigung zahlen wir Ihnen zusätzlich eine Pauschalvergütung wie folgt aus: für den 1. Standort - 150 €; für den 2.Standort - 350 €; ab 3. Standort - 500 €

Sollte die Baugenehmigung versagt werden, kann der Standort für Werbezwecke nicht benutzt werden. In diesem Fall wird die Pauschalvergütung nicht ausgezahlt. Die 200 € für den Vertragsabschluss verbleiben jedoch bei Ihnen. 

Mehr erfahren

700,- 
€ / je Standort*

Wir freuen uns auf Ihre werbeflächen!


Standortakquise ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. (Alfred Einstein)

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seien sie unser akquisepartner

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